Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)

Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nichtgewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Motorleistung von 3,68 kW ist der SBF-Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet) von unter 15 m mit maximal 12 Personen an Bord.

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins. Ein Kuriosum eigener Art stellt die Alster in Hamburg dar. Die Binnen- und Außenalster sind Teil des Hamburger Hafens, und hier gilt nur der Sportbootführerschein See. Der Sportbootführerschein Binnen wird geduldet. Zwar traut man sozusagen jedem Hamburger auch ohne Führerschein von Geburt an zu, segeln zu können – aber nur mit vereinfachten Vorfahrtsregeln: Es gilt rechts vor links.